Abkommen vom 19. Mai 2026 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung
Kategorie: Steuern und Recht | 1. Juni 2026
Das BMF hat das DBA-Ukraine veröffentlicht.
Quelle: www.datev.de

