Änderungen zur Antragstellung beim Marktanreizprogramm (MAP)

Kategorie: Recht | 22. Januar 2018

Seit vielen Jahren wird die Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme und Kälte im Rahmen des erfolgreichen Marktanreizprogramms (MAP) von der Bundesregierung gefördert. Zum Jahresbeginn 2018 gibt es in diesem Programm zwei Änderungen, die für Verbraucher, Energieberater, Handwerker und weitere Beteiligte wichtig sind. Das teilt das BMWi mit.

Weitere Informationen: Änderungen zur Antragstellung beim Marktanreizprogramm (MAP)

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Kein jederzeitiges Kündigungsrecht bei Online-Partnervermittlungsportalen / . . . ...

Der BGH hatte in einem von einer Verbraucherschutzorganisation (Musterkläger) angestrengten . . . ... [weiterlesen]

Was ist Aufwand, was Investition? Der . . . ...

Der DStV hat das BMF-Entwurfsschreiben zur Abgrenzung von Aufwendungen bei . . . ... [weiterlesen]

Archiv