Amphibienschutzzaun zur Abwehr der Wechselkröte darf vorerst stehen bleiben
Kategorie: Steuern und Recht | 21. August 2023
Ein Amphibienschutzzaun, der die Einwanderung von Wechselkröten auf ein Baugrundstück verhindern soll, darf vorerst stehen bleiben. Das hat das VG Berlin in einem Eilverfahren entschieden (Az. 24 L 157/23).
Quelle: www.datev.de