Ankunft abends statt mittags: Mängelansprüche bei Flugänderung

Kategorie: Steuern und Recht | 27. Juli 2026

Das AG München entschied, dass eine mehrere Wochen vor Reisebeginn mitgeteilte Verlegung des Hinflugs von morgens auf den späten Nachmittag einen Reisemangel darstellt, der eine Reisepreisminderung in Höhe eines Tagesreisepreises begründet. Ein Anspruch auf Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit besteht dagegen nicht (Az. 191 C 7747/26).

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Quelle: www.datev.de

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