Anlieger muss Heckenrückschnitt entlang der Landesstraße bezahlen

Kategorie: Steuern und Recht | 21. April 2026

Der Landesbetrieb Straßenbau hat einen Grundstückseigentümer aus dem Kreis Coesfeld zu Recht zur Zahlung der Kosten für den Rückschnitt einer an seiner Grundstücksgrenze verlaufenden Hecke in Höhe von 2.762,66 Euro herangezogen. Das hat das VG Münster entschieden (Az. 8 K 2511/24).

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Quelle: www.datev.de

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