Annahme der Erbschaft kann bei Irrtum über Verschuldung angefochten werden

Kategorie: Steuern und Recht | 31. März 2025

Wer einen überschuldeten Nachlass erbt, kann innerhalb einer Frist von sechs Wochen das Erbe ausschlagen. Sonst gilt die Erbschaft als angenommen und er haftet für die dem Nachlass zuzuordnenden Schulden. War dem Erben nicht bekannt, dass der Nachlass überschuldet ist, kann noch die Anfechtung wegen Irrtums helfen. Mit den Voraussetzungen dafür hat sich das LG Frankenthal befasst (Az. 8 O 189/24).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Neue EU-Strategie soll Gründungsdynamik stärken und . . . ...

Europas Start-ups sind die Zukunft. Sie treiben mit ihren Ideen . . . ... [weiterlesen]

Berichtigung der Pressemitteilung Nr. 102/25: BGH . . . ...

In der Pressemitteilung Nr. 102/25 vom 03.06.2025 heißt es lt. . . . ... [weiterlesen]

Archiv