Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung einer Hochschulkanzlerin erfolglos

Kategorie: Steuern und Recht | 9. Januar 2026

Die gegenwärtige Kanzlerin einer staatlichen Universität des Landes Berlin kann die Neubesetzung des auf Zeit vergebenen Amtes nicht im Wege des von ihr geführten Eilrechtsschutzverfahrens verhindern. Das folgt aus einem Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg (Az. OVG 4 S 42/25).

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Quelle: www.datev.de

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