Anwalt erklärt Widerruf und Anfechtung – Rücktritt ist mitgemeint
Kategorie: Steuern und Recht | 11. März 2026
Erklärt eine Anwältin oder ein Anwalt für einem Mandanten ausdrücklich nur die Anfechtung und den Widerruf des Kaufvertrags, kann die Erklärung lt. BGH dennoch so ausgelegt werden, dass die Käuferin damit konkludent auch den Rücktritt von dem Vertrag erklärt hat (Az. VIII ZR 37/24).
Quelle: www.datev.de

