Arbeitsassistenz für eine Erwerbstätigkeit eines schwerbehinderten Menschen trotz anderweitiger Beschäftigung

Kategorie: Recht | 25. Januar 2018

Laut BVerwG steht dem Anspruch eines schwerbehinderten Menschen auf Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz nicht entgegen, dass dieser bereits eine andere Teilzeitbeschäftigung ausübt (Az. 5 C 9.16).

Weitere Informationen: Arbeitsassistenz für eine Erwerbstätigkeit eines schwerbehinderten Menschen trotz anderweitiger Beschäftigung

Quelle: www.datev.de

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