Arbeitsassistenz für eine Erwerbstätigkeit eines schwerbehinderten Menschen trotz anderweitiger Beschäftigung
Kategorie: Recht | 25. Januar 2018
Laut BVerwG steht dem Anspruch eines schwerbehinderten Menschen auf Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz nicht entgegen, dass dieser bereits eine andere Teilzeitbeschäftigung ausübt (Az. 5 C 9.16).
Weitere Informationen: Arbeitsassistenz für eine Erwerbstätigkeit eines schwerbehinderten Menschen trotz anderweitiger Beschäftigung
Quelle: www.datev.de

