Arbeitsschutz auch ohne Sicherheitsbeauftragten

Kategorie: Steuern und Recht | 18. Februar 2026

Die Bundesregierung sieht den Arbeitsschutz in Betrieben auch dann gewährleistet, wenn dort die Stellen der Sicherheitsbeauftragten gestrichen werden. Das hohe Arbeitsschutzniveau bleibe dadurch gewahrt, dass die geplante Regelung vorsehe, dass die Erhöhung der Schwellenwerte abhängig von der Gefährdungslage sein wird.

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Quelle: www.datev.de

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