Aufhebung der Kirchensteuerfestsetzung wegen fehlenden Datenabgleichs

Kategorie: Steuern und Recht | 17. Februar 2026

Gleicht das Finanzamt elektronisch übermittelte Daten der Meldebehörde in Bezug auf die Zugehörigkeit zu einer Kirche nicht mit den Angaben in den Einkommensteuererklärungen ab, muss es bestandskräftige Kirchensteuerfestsetzungen nach § 175b Abs. 1 AO aufheben. Das entschied das Finanzgericht Münster (Az. 4 K 884/23).

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Quelle: www.datev.de

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