Ausnahmegenehmigung für hauptamtliches Bürgermeisteramt der Stadt Oberhof

Kategorie: Recht | 12. Februar 2018

Das VG Meiningen hat dem Antrag der Stadt Oberhof stattgegeben, nicht einen ehrenamtlichen, sondern einen hauptamtlichen Bürgermeister wählen zu dürfen. Die Gemeinde sei ein Wintersportzentrum mit regionaler, überregionaler und internationaler Bedeutung, so dass es eines insbesondere zeitlich umfänglich zur Verfügung stehenden Vertreters der Stadt bedürfe (Az. 2 E 172/18 Me).

Weitere Informationen: Ausnahmegenehmigung für hauptamtliches Bürgermeisteramt der Stadt Oberhof

Quelle: www.datev.de

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