BAG folgt BGH: Keine Pflicht zur Fristenkalender-Kontrolle für Anwälte

Kategorie: Steuern und Recht | 27. Februar 2025

Das BAG schließt sich der Rechtsprechung des BGH an und lockert die Anforderungen an Anwälte in Fristsachen. Eine eigenständige Überprüfung des Fristenkalenders ist demnach nicht zwingend erforderlich. Hierauf weist die BRAK hin.

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Quelle: www.datev.de

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