BAG zur Massenentlassungsanzeige – Fehlen der sog. Soll-Angaben

Kategorie: Steuern und Recht | 20. Mai 2022

Das Fehlen der sog. Soll-Angaben nach § 17 Abs. 3 Satz 5 KSchG führt für sich genommen nicht zur Unwirksamkeit einer Massenentlassungsanzeige des Arbeitgebers gegenüber der Agentur für Arbeit. So das BAG (Az. 2 AZR 467/21).

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Quelle: www.datev.de

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