BAG zur Massenentlassungsanzeige – Fehlen der sog. Soll-Angaben
Kategorie: Steuern und Recht | 20. Mai 2022
Das Fehlen der sog. Soll-Angaben nach § 17 Abs. 3 Satz 5 KSchG führt für sich genommen nicht zur Unwirksamkeit einer Massenentlassungsanzeige des Arbeitgebers gegenüber der Agentur für Arbeit. So das BAG (Az. 2 AZR 467/21).
Quelle: www.datev.de