Bauhelfer bei eigenwirtschaftlichen Motiven nicht unfallversichert

Kategorie: Recht | 16. August 2017

Laut LSG Thüringen unterliegt eine Bauhelfertätigkeit nicht dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn eigenwirtschaftliche Motive (hier Erlangung des Bauholzes) im Vordergrund stehen (Az. L 1 U 118/17).

Weitere Informationen: Bauhelfer bei eigenwirtschaftlichen Motiven nicht unfallversichert

Quelle: www.datev.de

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