Bauhelfer bei eigenwirtschaftlichen Motiven nicht unfallversichert

Kategorie: Recht | 16. August 2017

Laut LSG Thüringen unterliegt eine Bauhelfertätigkeit nicht dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn eigenwirtschaftliche Motive (hier Erlangung des Bauholzes) im Vordergrund stehen (Az. L 1 U 118/17).

Weitere Informationen: Bauhelfer bei eigenwirtschaftlichen Motiven nicht unfallversichert

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung . . . ...

Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die . . . ... [weiterlesen]

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung . . . ...

Finanzämter versenden rund 1 Million neue Zinsbescheide ... [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 . . .

Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts . . . ... [weiterlesen]

Übergangsfristen für gesetzliche Mitteilungspflichten gegenüber dem . . . ...

Das BMF hat u. a. die WPK gebeten, ihre Mitglieder . . . ... [weiterlesen]

Das Heizungsgesetz kommt . . .

Das sog Heizungsgesetz, das der Bundestag am 8. September 2023 . . . ... [weiterlesen]

Archiv