BEG IV verkündet – Verpflichtung der Mitglieder der WPK zur Mitteilung einer E-Mail-Adresse oder einer Adresse des sicheren Übermittlungsweges

Kategorie: Steuern und Recht | 7. November 2024

Das Vierte Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie wurde am 29. Oktober 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die darin geregelten Änderungen der WPO treten am 1. Januar 2025 in Kraft. Darauf macht die WPK aufmerksam.

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Neue Meldepflicht für Registrierkassen ab 2025 . . .

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmer ihre elektronischen Registrierkassen . . . ... [weiterlesen]

Anwendung der Mitteilungsverordnung ab 2025 . . .

Das BMF hat das Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung (MV) ab 2025 . . . ... [weiterlesen]

Archiv