Beratertätigkeit eines ehemaligen Ministers für eine Wirtschaftskanzlei bleibt untersagt

Kategorie: Steuern und Recht | 17. April 2026

Die Tätigkeit als Berater für eine Wirtschaftskanzlei bleibt dem ehemaligen Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg während der bis Dezember 2026 reichenden Karenzzeit untersagt. Das folgt aus einem Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg (Az. OVG 4 S 1/26).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Equal-Pay-Klage der ehemaligen Bürgermeisterin von Todtmoos: . . . ...

Der VGH Baden-Württemberg hat im Anschluss an die mündliche Verhandlung . . . ... [weiterlesen]

Widerruf von Corona-Soforthilfe wegen fehlender Mitwirkung . . . ...

Das VG Karlsruhe hat zwei als Musterverfahren behandelte Klagen eines . . . ... [weiterlesen]

Archiv