Beschädigter Dekohase: Schadensersatz im Nachbarschaftsstreit
Kategorie: Steuern und Recht | 23. März 2026
Das AG München verurteilte eine Nachbarin zur Zahlung von 20 Euro Schadensersatz, da sie die Beschädigung des Dekohasen nicht substanziiert bestritten und keine Rechtfertigungsgründe dargelegt hatte (Az. 172 C 23447/24).
Quelle: www.datev.de

