Betriebsgefahr eines geparkten Autos
Kategorie: Steuern und Recht | 9. März 2026
Das AG München entschied, dass die Halterin eines verkehrsbehindernd in einer Durchfahrt geparkten Fahrzeugs bei einem Rangierunfall wegen erhöhter Betriebsgefahr mit 20 % mithaftet (Az. 344 C 8946/25).
Quelle: www.datev.de

