Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

Kategorie: Steuern und Recht | 5. Februar 2026

Das LSG Bayern entschied, dass die Deutsche Rentenversicherung keine anlassbezogenen Betriebsprüfungen in Privathaushalten durchführen und daher keine Sozialversicherungsbeiträge nachfordern darf, weil hierfür ausschließlich die Einzugsstellen der Krankenkassen zuständig sind (Az. L 7 BA 71/24).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Reichweite einer Empfangsvollmacht . . .

Das FG Münster hat entschieden, dass eine als Generalvollmacht . . . ... [weiterlesen]

Aufhebung der Kirchensteuerfestsetzung wegen fehlenden Datenabgleichs . . .

Gleicht das Finanzamt elektronisch übermittelte Daten der Meldebehörde in Bezug . . . ... [weiterlesen]

Archiv