Betrugsanruf statt Bankberatung

Kategorie: Steuern und Recht | 16. Februar 2026

Das LG Flensburg entschied, dass der Ehemann die infolge eines Betrugsanrufs und einer manipulierten Echtzeit-Überweisung erlangten 29.000 Euro wegen fehlenden Rechtsgrundes und verschärfter Haftung zurückzahlen muss, während gegenüber der Ehefrau mangels Kenntnis kein Anspruch besteht (Az. 2 O 98/25).

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Quelle: www.datev.de

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