BFH: § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG erfasst keine Zinsforderungen – Nahestehen im Sinne von § 8b Abs. 3 Satz 5 KStG bei Beteiligung natürlicher Personen

Kategorie: Steuern und Recht | 11. Juni 2026

Der BFH nimmt Stellung zu den Fragen, ob eine Nähebeziehung zu einer natürlichen Person durch § 8b Abs. 3 Satz 5 KStG auch erfasst ist und ob die Wirkung des § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG auch Zinsen betrifft (Az. I R 11/24).

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Quelle: www.datev.de

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