BFH: EuGH-Vorlage zur Frage, ob „Scraps“ Rauchtabak darstellen

Kategorie: Steuern und Recht | 6. März 2025

Der BFH legt dem EuGH die Frage vor, ob Tabak-Scraps als Rauchtabak zu qualifizieren und damit Steuergegenstand nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 TabStG sind oder ob es sich hierbei noch um Rohtabak handelt, der aufgrund der noch notwendigen Arbeitsschritte bzw. Herstellungsprozesse nicht der Tabaksteuer unterliegt (Az. VII R 42/20).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Umsatzsteuer bei der Verwaltung unselbständiger Stiftungen . . .

Das BMF hat die umsatzsteuerliche Behandlung der Verwaltung unselbständiger Stiftungen . . . ... [weiterlesen]

Datenaustausch zwischen Unternehmen der privaten Krankenversicherung, . . . ...

Beiträge von Angestellten und Beamten für eine private Basiskranken- und . . . ... [weiterlesen]

Archiv