BFH: Keine (Pflicht-)Veranlagung bei Stellung eines Antrags auf Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG erst nach Ablauf der Festsetzungsfrist

Kategorie: Steuern und Recht | 2. Oktober 2025

Löst die Stellung eines Antrags auf Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG eine Pflichtveranlagung aus, mit der Folge dass die Anlaufhemmung des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO zur Anwendung gelangt? Hierzu hat der BFH entschieden (Az. VI R 17/23).

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Quelle: www.datev.de

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