BFH: Rückwirkende Anwendung von § 6e EStG
Kategorie: Steuern und Recht | 28. August 2025
Die rückwirkende Anwendung von § 6e EStG auf Wirtschaftsjahre, die vor dem 18.12.2019 enden, verstößt lt. BFH nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot (Az. IX R 13/24).
Quelle: www.datev.de

