BFH: Unterkunftskosten bei einer doppelten Haushaltsführung eines Beamten im Ausland

Kategorie: Steuern und Recht | 25. September 2025

Der BFH entschied, dass die Kosten für eine Dienstwohnung im Ausland, die der Dienstherr für Zwecke des Mietzuschusses nach § 54 des Bundesbesoldungsgesetzes als notwendig anerkennt, in tatsächlicher Höhe als Unterkunftskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung abzugsfähig sind (Az. VI R 21/23).

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Quelle: www.datev.de

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