BFH: Unterkunftskosten bei einer doppelten Haushaltsführung eines Beamten im Ausland
Kategorie: Steuern und Recht | 25. September 2025
Der BFH entschied, dass die Kosten für eine Dienstwohnung im Ausland, die der Dienstherr für Zwecke des Mietzuschusses nach § 54 des Bundesbesoldungsgesetzes als notwendig anerkennt, in tatsächlicher Höhe als Unterkunftskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung abzugsfähig sind (Az. VI R 21/23).
Quelle: www.datev.de

