BFH zum Vorsteuerabzug bei gemischter Nutzung eines Marktplatzes

Kategorie: Steuern | 6. Dezember 2017

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Gemeinde die Vorsteuern zur Errichtung eines Marktplatzes abziehen kann, da der Platz seitens der Gemeinde als Bestandteil eines Betriebs gewerblicher Art angesehen wird (Az. V R 62/16).

Weitere Informationen: BFH zum Vorsteuerabzug bei gemischter Nutzung eines Marktplatzes

Quelle: www.datev.de

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