BFH zur allgemeinen Förderung des demokratischen Staatswesens durch Bereitstellung einer Online-Plattform für Anliegen Dritter

Kategorie: Steuern und Recht | 8. Mai 2025

Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob eine „allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens“ i. S. des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 24 AO auch durch das Zurverfügungstellen einer Internetplattform, die es den Nutzern ermöglicht, „Petitionen“ zu erstellen und elektronisch zu unterzeichnen, um verschiedene soziale Anliegen zu fördern, gegeben ist (Az. V R 28/23).

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Quelle: www.datev.de

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