BFH zur Berücksichtigung eines Verlusts aus der Veräußerung von unentgeltlich erworbenen Kapitalgesellschaftsanteilen

Kategorie: Steuern | 8. November 2017

Der BFH entschied, dass die bei Verträgen unter fremden Dritten bestehende Vermutung für das Vorliegen eines entgeltlichen Geschäfts im Fall der Übertragung eines Kapitalgesellschaftsanteils nicht alleine wegen eines Freundschaftsverhältnisses zwischen dem Zuwendenden und dem Empfänger als widerlegt anzusehen ist (Az. IX R 1/16).

Weitere Informationen: BFH zur Berücksichtigung eines Verlusts aus der Veräußerung von unentgeltlich erworbenen Kapitalgesellschaftsanteilen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Mehr Flexibilität im Anwaltsnotariat: Bundesjustizministerium schlägt . . . ...

Das Anwaltsnotariat soll für Bewerberinnen und Bewerber attraktiver werden, zudem . . . ... [weiterlesen]

Betrugsanruf statt Bankberatung . . .

Das LG Flensburg entschied, dass der Ehemann die infolge eines . . . ... [weiterlesen]

Archiv