BFH zur Besteuerung der Erträge aus einem ausländischen Investmentfonds

Kategorie: Steuern und Recht | 28. August 2025

Der BFH hatte zu entscheiden, ob im Anwendungsbereich des InvStG a. F. der Rückgriff auf die Vorschrift des § 39 AO gesperrt ist, weil das InvStG a. F. die Besteuerung der Anleger von Investmentvermögen und die Zurechnung von Erträgen des Investmentvermögens spezialgesetzlich ausgestaltet hat (Az. VIII R 18/22).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Reichweite einer Empfangsvollmacht . . .

Das FG Münster hat entschieden, dass eine als Generalvollmacht . . . ... [weiterlesen]

Aufhebung der Kirchensteuerfestsetzung wegen fehlenden Datenabgleichs . . .

Gleicht das Finanzamt elektronisch übermittelte Daten der Meldebehörde in Bezug . . . ... [weiterlesen]

Archiv