BFH zur doppelten Haushaltsführung – Hauptwohnung am Beschäftigungsort

Kategorie: Steuern | 24. Januar 2018

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen im Rahmen der doppelten Haushaltsführung eine Wohnung, in der der eigene Hausstand unterhalten wird, als noch zum Beschäftigungsort gehörend anzusehen ist (Az. VI R 31/16).

Weitere Informationen: BFH zur doppelten Haushaltsführung – Hauptwohnung am Beschäftigungsort

Quelle: www.datev.de

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