BFH zur Kindergeldberechtigung: Feststellung der fehlenden Freizügigkeit von Unionsbürgern nur durch die Ausländerbehörden

Kategorie: Steuern | 26. Juli 2017

Der BFH entschied, dass die Feststellung der fehlenden Freizügigkeit, die den Kindergeldanspruch ausschließen kann, nur den Ausländerbehörden obliegt. Die Familienkassen haben insoweit kein eigenes Prüfungsrecht (Az. III R 32/15).

Weitere Informationen: BFH zur Kindergeldberechtigung: Feststellung der fehlenden Freizügigkeit von Unionsbürgern nur durch die Ausländerbehörden

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung . . . ...

Finanzämter versenden rund 1 Million neue Zinsbescheide ... [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 . . .

Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts . . . ... [weiterlesen]

Transparenzregister – Wegfall der Mitteilungsfiktion . . .

Das Transparenzregister wurde mit dem Geldwäschegesetz (GwG) im Jahr 2017 . . . ... [weiterlesen]

Sozialversicherung: Die Pressefreiheit ist bei Statusfeststellung . . . ...

Die redaktionelle Tätigkeit eines Journalisten kann sowohl im Rahmen einer . . . ... [weiterlesen]

Konsumklima: Erholung setzt sich fort, aber . . . ...

Die Verbraucherstimmung in Deutschland zeigt im März ein gemischtes Bild. . . . ... [weiterlesen]

Archiv