BFH zur Passivierung von Verbindlichkeiten im Insolvenzverfahren
Kategorie: Steuern und Recht | 28. Mai 2026
Der BFH hatte zu entscheiden, ob trotz des Verzichts auf die Anmeldung zur Tabelle einer Darlehensforderung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens beim Darlehensnehmer auf den nachfolgenden Bilanzstichtag eine Verbindlichkeit zu passivieren sein kann (Az. IX R 34/24).
Quelle: www.datev.de

