BFH zur Passivierung von Verbindlichkeiten im Insolvenzverfahren

Kategorie: Steuern und Recht | 28. Mai 2026

Der BFH hatte zu entscheiden, ob trotz des Verzichts auf die Anmeldung zur Tabelle einer Darlehensforderung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens beim Darlehensnehmer auf den nachfolgenden Bilanzstichtag eine Verbindlichkeit zu passivieren sein kann (Az. IX R 34/24).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Wartungsarbeiten am Mittwoch, 19.08.2026 . . .

Von Mittwoch, 19.08.2026, ab 22:00 Uhr bis Donnerstag,20.08.2026, um 03:00 . . . ... [weiterlesen]

Wartungsarbeiten am Mittwoch, 12.08.2026 . . .

Am Mittwoch, den 12.08.2026, von 20:00 bis 22:00 Uhr stehen . . . ... [weiterlesen]

Archiv