BFH zur Umsatzsteuer im Begräbniswald

Kategorie: Steuern | 8. November 2017

Das Einräumen von Liegerechten zur Einbringung von Urnen unter Begräbnisbäumen kann als Grundstücksvermietung lt. BFH umsatzsteuerfrei sein (Az. V R 3/17 und V R 4/17).

Weitere Informationen: BFH zur Umsatzsteuer im Begräbniswald

Quelle: www.datev.de

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