BFH zur Umsatzsteuer im Begräbniswald
Kategorie: Steuern | 8. November 2017
Das Einräumen von Liegerechten zur Einbringung von Urnen unter Begräbnisbäumen kann als Grundstücksvermietung lt. BFH umsatzsteuerfrei sein (Az. V R 3/17 und V R 4/17).
Weitere Informationen: BFH zur Umsatzsteuer im Begräbniswald
Quelle: www.datev.de

