BFH zur weiteren Anwendung des europäischen Koordinierungsrechts auf Kindergeldfälle nach dem Brexit

Kategorie: Steuern und Recht | 9. Juli 2026

Der BFH hat entschieden, dass in Kindergeldfällen, die einen Bezug zum Vereinigten Königreich aufweisen, nach Ablauf des bis 31.12.2020 geltenden Übergangszeitraums nur in bestimmten Fallgruppen weiterhin das EU-Koordinierungsrecht nach der VO (EG) Nr. 883/2004 und der VO (EG) Nr. 987/2009 Anwendung findet (Az. III R 10/25).

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Quelle: www.datev.de

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