BGH: Mehrfachsignaturen berühren Wirksamkeit des beA‑Versands nicht
Kategorie: Steuern und Recht | 1. April 2026
In der Praxis des elektronischen Rechtsverkehrs bestehen bisweilen Unsicherheiten über die Reichweite der formalen Anforderungen des § 130a ZPO. Dazu zählt die Frage, welche Folgen Mehrfachsignaturen haben, wenn nur einer der Unterzeichnenden den Schriftsatz über sein beA übermittelt. Die BRAK weist auf ein aktuelles Urteil des BGH hin (Az. I ZR 106/25).
Quelle: www.datev.de

