BGH zur Änderung der vereinbarten Kostenverteilung durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer

Kategorie: Steuern und Recht | 14. Februar 2025

Der BGH hat auf der Grundlage des im Jahr 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts in zwei Verfahren weitere Vorgaben zu den Voraussetzungen gemacht, unter denen die Wohnungseigentümer eine von einer Vereinbarung in der Gemeinschaftsordnung abweichende Kostentragung beschließen können (Az. V ZR 236/23 und V ZR 128/23).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Kein jederzeitiges Kündigungsrecht bei Online-Partnervermittlungsportalen / . . . ...

Der BGH hatte in einem von einer Verbraucherschutzorganisation (Musterkläger) angestrengten . . . ... [weiterlesen]

Was ist Aufwand, was Investition? Der . . . ...

Der DStV hat das BMF-Entwurfsschreiben zur Abgrenzung von Aufwendungen bei . . . ... [weiterlesen]

Archiv