Corona-Erkrankung eines Lehrers nach Klassenfahrt ist kein Dienstunfall
Kategorie: Steuern und Recht | 4. März 2026
Das Land Nordrhein-Westfalen hat es zu Recht abgelehnt, die Infektion eines verbeamteten Lehrers mit dem Coronavirus nach einer Klassenfahrt als Dienstunfall anzuerkennen. Das hat das VG Münster entschieden (Az. 4 K 1748/23).
Quelle: www.datev.de

