Coronavirus: WPK regt Verlängerung der Insolvenzgeldzahlungen an

Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 30. März 2020

In einem Schreiben an den Deutschen Bundestag und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales regt die WPK an, die Zahlungen von Insolvenzgeld temporär von drei auf sechs Monate zu verlängern.

Weitere Informationen: Coronavirus: WPK regt Verlängerung der Insolvenzgeldzahlungen an

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Kein Bürgergeld für Studenten . . .

Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass immatrikulierte Studenten auch dann . . . ... [weiterlesen]

Entwurf eines BMF-Schreibens zu den Grundsätzen . . . ...

Das BMF hat den Entwurf eines neuen Schreibens zu den . . . ... [weiterlesen]

Archiv