Cum/Cum-Geschäfte: Kein Bereicherungsanspruch gegen Geschäftspartner nach steuerlicher Neubewertung
Kategorie: Steuern und Recht | 11. September 2023
Die Parteien hatten sog. Cum/Cum-Transaktionen getätigt. Das OLG Frankfurt entschied, dass die Klägerin Kompensationszahlungen nicht mit dem Argument zurückverlangen kann, die steuerliche Bewertung habe sich geändert und die Anrechnungsmöglichkeit der auf die Dividenden entrichteten Kapitalertragsteuer sei entfallen (Az. 10 U 75/20).
Quelle: www.datev.de