Doppelzimmer in Pflegeeinrichtungen in Brandenburg nur noch ausnahmsweise zulässig
Kategorie: Steuern und Recht | 30. April 2026
Die Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen im Land Brandenburg sind grundsätzlich in Einzelzimmern unterzubringen, während Doppelzimmer nur noch ausnahmsweise zulässig sind. Das folgt aus einem Berufungsurteil des OVG Berlin-Brandenburg (Az. OVG 6 B 12/25).
Quelle: www.datev.de

