Drohnenflug über Dachgeschosswohnung: Antrag auf einstweilige Verfügung zurückgewiesen

Kategorie: Steuern und Recht | 2. Februar 2026

Das AG München hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eines Eigentümers einer Dachgeschosswohnung zurückgewiesen, weil der angekündigte Drohnenflug zur Dachvermessung für eine energetische Sanierung keinen rechtswidrigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellt und im Rahmen der Interessenabwägung das mildere Mittel ist (Az. 222 C 2/26).

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Quelle: www.datev.de

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