E-Privacy-Verordnung: Änderungen dringend erforderlich

Kategorie: Wirtschaft | 21. September 2017

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung soll durch eine „E-Privacy-Verordnung“ ergänzt und präzisiert werden. Der DIHK hält dies nicht nur für unnötig, er kritisiert auch, dass die zusätzliche Verordnung es den Betrieben erschwere, die neuen Datenschutzanforderungen umzusetzen. Zudem sei der Anwendungsbereich nicht eindeutig; und wegen der enthaltenen Öffnungsklauseln drohe ein Datenschutz-Wirrwarr. Dennoch müssten sich Unternehmen angesichts empfindlicher Bußgelder rechtzeitig mit den neuen Datenregeln beschäftigen.

Weitere Informationen: E-Privacy-Verordnung: Änderungen dringend erforderlich

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Einladung zur Informationsveranstaltung „E-Rechnung“ . . .

Sehr geehrte Damen und Herren! Ab 1. Januar 2025 müssen alle . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Verspätete Reinigung einer Ferienwohnung als Kündigungsgrund . . .

Das LG Flensburg entschied, dass ein Mieter einer Ferienwohnung, welche . . . ... [weiterlesen]

Handelspartner USA: 20 % der Exporte . . . ...

Die Bedeutung der USA als wichtigster Abnehmer von Exporten aus . . . ... [weiterlesen]

Archiv