E-Privacy-Verordnung – gut gemeint ist nicht gut gemacht

Kategorie: Wirtschaft | 17. August 2018

Nachdem bereits die neue EU-DSGVO bei deutschen Unternehmen für große Verunsicherung gesorgt hat, plant die EU nun weitere Regeln zum Datenschutz: die E-Privacy-Verordnung, die erheblichen Einfluss darauf haben wird, wie Online‐Dienste künftig angeboten werden dürfen. Der DIHK bewertet den Entwurf der EU-Kommission als zu weitgehend, die bereits erfolgten Nachbesserungen der Mitgliedstaaten reichen aus seiner Sicht nicht aus.

Weitere Informationen: E-Privacy-Verordnung – gut gemeint ist nicht gut gemacht

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Niqab-Verbot für Fahrzeugführerin bestätigt . . .

Der VGH Hessen hat das Urteil des VG Darmstadt bestätigt, . . . ... [weiterlesen]

Verbraucherzentrale NRW beantragt einstweilige Verfügung gegen . . .

Mitte April hat Meta Platforms Ireland Limited (kurz: Meta) angekündigt, . . . ... [weiterlesen]

Archiv