Eilantrag gegen Einordnungshinweis der Stadtbücherei Münster erfolglos

Kategorie: Steuern und Recht | 15. April 2025

Ein Einordnungshinweis, den die Stadtbücherei Münster in einem zur Ausleihe zur Verfügung gestellten Buch angebracht hat, verletzt nicht die Grundrechte des Autors des Buchs. Dies hat das VG Münster entschieden (Az. 1 L 59/25).

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Quelle: www.datev.de

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