Eingliederungshilfe: (Vorläufig) Kein Erbe für Landkreis
Kategorie: Steuern und Recht | 12. Juni 2026
Ein Landkreis kann Erbansprüche eines schwerbehinderten Leistungsbeziehers nicht ohne Weiteres auf sich überleiten. Das hat das LSG Baden-Württemberg in einem Eilverfahren klargestellt (Az. L 7 SO 616/26 ER-B).
Quelle: www.datev.de

