Eintragung einer nicht existierenden Person in einen Verkehrsanhörungsbogen ist keine Straftat

Kategorie: Recht | 21. Februar 2018

Das OLG Stuttgart bestätigt den Freispruch eines Verkehrsteilnehmers, der im Bußgeldverfahren eine nicht existierende Person in den Anhörungsbogen eintragen ließ, um so insbesondere dem Fahrverbot zu entgehen, da dieses Verhalten keinen Straftatbestand erfülle (Az. 4 Rv 25 Ss 982/17).

Weitere Informationen: Eintragung einer nicht existierenden Person in einen Verkehrsanhörungsbogen ist keine Straftat

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Wartungsarbeiten am Mittwoch, 12.08.2026 . . .

Am Mittwoch, den 12.08.2026, von 20:00 bis 22:00 Uhr stehen . . . ... [weiterlesen]

DATEV Unternehmen online: Neuerungen in DATEV . . . ...

Seit Anfang August sind Optimierungen bei E-Mail-Benachrichtigungen und beim Auslesen . . . ... [weiterlesen]

Archiv