Eintragung in US-Sanktionsliste allein rechtfertigt keine Kontoablehnung

Kategorie: Steuern und Recht | 11. Juni 2026

Die Eintragung in eine Sanktionsliste der USA reicht lt. EuGH für sich genommen nicht aus, um die Eröffnung eines Kontos abzulehnen. Eine solche Ablehnung darf nur am Ende einer von der Bank durchgeführten Einzelfallbewertung des Risikos von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erfolgen (Rs. C-81/24).

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Quelle: www.datev.de

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