Elektronisches Empfangsbekenntnis: Zweifel reichen nicht – OLG Karlsruhe präzisiert den Gegenbeweis

Kategorie: Steuern und Recht | 15. Januar 2026

In einer aktuellen Entscheidung, auf die die BRAK hinweist, konkretisiert das OLG Karlsruhe die Voraussetzungen, unter denen die Beweiswirkung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses erschüttert werden kann. Selbst gravierende Zweifel an einem spät datierten Empfangsbekenntnis genügen nicht ohne Weiteres, um dessen Beweiswirkung zu entkräften (Az. 25 U 114/24).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Reichweite einer Empfangsvollmacht . . .

Das FG Münster hat entschieden, dass eine als Generalvollmacht . . . ... [weiterlesen]

Aufhebung der Kirchensteuerfestsetzung wegen fehlenden Datenabgleichs . . .

Gleicht das Finanzamt elektronisch übermittelte Daten der Meldebehörde in Bezug . . . ... [weiterlesen]

Archiv