Energieberatungsfirma muss Schadensersatz wegen Falschberatung zahlen

Kategorie: Steuern und Recht | 26. Februar 2025

Das LG Berlin II hat eine Energieberatungsfirma zur Zahlung von Schadensersatz von rund 6.000 Euro wegen einer Falschberatung verurteilt. Aufgrund der Falschberatung habe der Kläger Fenster und Dachfenster mit zu hohen Wärmedurchgangskoeffizienten einbauen lassen, die daher nicht förderfähig seien (Az. 30 O 197/23).

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Quelle: www.datev.de

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